Beratungen

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 1, 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse zu tragen.

Wir besuchen Sie nach Terminabsprache zu Hause zum sog. “Erstbesuch” bevor wir für Sie tätig werden. Bei diesem Besuch ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Hilfebedarf und evtl. für Sie bestehende Risiken, erfragen Ihre Wunschuhrzeiten für die geplanten Einsätze, beraten Sie über evtl. notwendige Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung.

Gerne können Ihre Angehörigen und / oder Vertrauenspersonen teilnehmen. Wenn alle Fragen geklärt sind schließen Sie mit uns einen Pflegevertrag ab und erhalten ein schriftliches Angebot zu den verabredeten Leistungen.

Sie haben Fragen rund um das Thema “Pflege”, weil Sie unverhofft vor einem Problem stehen oder weil Sie sich vorsorglich interessieren? Gerne beraten wir Sie kostenlos in unseren Geschäftsräumen nach telefonischer Terminvereinbarung. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach z.B.: Menüservice, mobiler Fußpflege, mobilem Friseur usw.

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